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   VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655   

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VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655 (https://dejure.org/2022,39800)
VG München, Entscheidung vom 28.07.2022 - M 11 K 21.2655 (https://dejure.org/2022,39800)
VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - M 11 K 21.2655 (https://dejure.org/2022,39800)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 26.07.2018 - 2 ZB 17.1656

    Keine Befreiung für Freischankfläche mit Markisenanlage auf festgesetzter

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Eine Abweichung vom planerischen Grundkonzept liegt dabei nicht erst dann vor, wenn die Befreiung zu einer gänzlich anderen Prägung des Plangebiets oder zur Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen führt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 4; VGH BaWü, U.v. 7.7. 2017 - 3 S 381/17 - juris Rn. 25).

    Da es bereits ausreicht, dass die Grundzüge der Planung berührt werden, kommt es zudem nicht darauf an, ob das planerische Konzept durch die Zulassung der Befreiung substantiell in Frage gestellt würde (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    2.4.1 Mit den Grundzügen der Planung umschreibt das Gesetz die planerische Grundkonzeption, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu Grunde liegt und in ihnen zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35/04 - juris).

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35/04 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 3.11.2010 - 15 B 08.2426 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940

    Keine Befreiung von der Festsetzung der Zahl von Vollgeschossen im Bebauungsplan

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Ist das planerische Grundkonzept ohne weiteres aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen erkennbar, reicht dies für die Feststellung eines Grundzuges der Planung aus (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris).

    Ob es sich bei einer Festsetzung um einen Grundzug der Planung handelt, ist jedoch nicht allein aufgrund der Begründung des Bebauungsplans zu beurteilen, sondern kann sich - wie hier - auch aus der Festsetzung selbst ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris; VGH BaWÜ, U.v. 15.9.2016 - 5 S 114/14 - juris).

  • VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2656

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Hinsichtlich der anderen Hälfte des Doppelhauses (Haus 12 e) ist ein weiteres Klageverfahren der Klägerin unter dem Az. M 11 K 21.2656 bei Gericht anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten und vorgelegten Behördenakten in diesem Verfahren und dem Parallelverfahren (M 11 K 21.2656 - Haus 12 e), das vormalige Verfahren M 11 K 20.2689 sowie die Klage- und Eilverfahren der zwischenzeitlichen Eigentümer bzw. Mieter (Haus 12 d: M 11 K 20.5942; Haus 12 e: M 11 K 20.4128 mit M 11 S 20.4129; M 11 K 21.373 mit M 11 S 21.689; M 11 K 21.1713 mit M 11 S 21.2536) Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 3 S 381/17

    Baugenehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle - Festsetzungen eines

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Eine Abweichung vom planerischen Grundkonzept liegt dabei nicht erst dann vor, wenn die Befreiung zu einer gänzlich anderen Prägung des Plangebiets oder zur Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen führt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris Rn. 4; VGH BaWü, U.v. 7.7. 2017 - 3 S 381/17 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Ob eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht kommt, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, hängt von der jeweiligen Planungssituation ab (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 4 C 8/10 - juris Rn. 26; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Es muss angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, U.v. 4.8.2009 - 4 CN 4/08 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Ob eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht kommt, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, hängt von der jeweiligen Planungssituation ab (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 4 C 8/10 - juris Rn. 26; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 5 S 114/14

    Abbruchverfügung für Wintergarten; Abstandfläche; Brandschutz; Baugrenze;

    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Ob es sich bei einer Festsetzung um einen Grundzug der Planung handelt, ist jedoch nicht allein aufgrund der Begründung des Bebauungsplans zu beurteilen, sondern kann sich - wie hier - auch aus der Festsetzung selbst ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris; VGH BaWÜ, U.v. 15.9.2016 - 5 S 114/14 - juris).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655
    Sie darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließe (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5/99 - juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616

    Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 ZB 20.1186

    Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes - Rechtsmissbrauch

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 15 B 08.2426

    Isolierte Befreiung für Mobilfunk-Sendeanlage; Grundzüge der Planung (berührt)

  • VG München, 10.12.2020 - M 11 S 20.4129

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung

  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 6 K 2971/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens

    Zudem soll durch die kleinteilige und geordnet zueinander angeordnete Bebauung eine ausgewogene und aufeinander abgestimmte, aufgelockerte Bebauung erreicht werden (vgl. dazu auch VG Würzburg, Urt. v. 29.11.2013, W 5 K 12.289, juris Rn. 35; VG München, Urt. v. 28.7.2022, M 11 K 21.2655, juris Rn. 36; Urt. v. 25.4.2022, M 8 K 20.5468, juris Rn. 29; VG Köln, Urt. v. 21.12.2021, 8 K 2215/19, juris Rn. 77).
  • VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2656

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Hinsichtlich der anderen Hälfte des Doppelhauses (Haus 12 d) ist ein weiteres Klageverfahren der Klägerin unter dem Az. M 11 K 21.2655 bei Gericht anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten und vorgelegten Behördenakten in diesem Verfahren und dem Parallelverfahren (M 11 K 21.2655 - Haus 12 d) sowie die Klage- und Eilverfahren der zwischenzeitlichen Eigentümer bzw. Mieter (Haus 12 e: M 11 K 20.4128 mit M 11 S 20.4129; M 11 K 21.373 mit M 11 S 21.689; M 11 K 21.1713 mit M 11 S 21.2536; Haus 12 d: M 11 K 20.5942) Bezug genommen.

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